Wir erhalten natürlich sehr viele Anfragen von Kunden, die sich selbst als Endkunde sehen und „verlangen“ eine Belieferung zu „0%“, was wir einfach als Großhandel im B2B nicht können. Wir versuchen natürlich auch Hinweise zu geben, aber tatsächlich ist das nicht so einfach und ein paar der Händler da draußen begeben sich auf sehr dünnes Eis. Denn ein paar gesetzliche Grundlagen sind neben der Neuregelungen ebenso gegeben – und inzwischen werden diese „Freiheiten“ auch von Anwälten abgemahnt. Was bedeutet das aber für den Endkunden – er hat einfach unberechtigter Weise ohne Umsatzsteuer gezahlt, weil der Händler geglaubt hat, dass die für Ihn gilt. Am Ende ist das auch Steuerhinterziehung.

Wir haben hier einen besonderen Artikel für Sie, den wir mit freundlicher Genehmigung der „IT-Recht Kanzlei München“ weitergeben dürfen, der noch mal alle Fallstricke, Probleme und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt – vor allem wenn Sie als Endkunde kaufen wollen, können Sie die Plattformen nach diesen Kriterien überblicken. Wenn diese so nicht umgesetzt sind, dann besteht ein erhöhtes Risiko, dass Sie bei der nächsten Steuerprüfung des Händlers mit auf den Tisch im zuständigen Finanzamt geraten und eventuell noch nachzahlen müssen.

Im Artikel wird mit 2 Abschnitten deutlich auf die große Rechtsunsicherheit hingewiesen und das Fazit fasst dies auch deutlich zusammen.

Quelle: IT-Recht München, RA Phil Salewski

https://www.it-recht-kanzlei.de/photovoltaik-solar-steuerermaessigung-preisangaben-best-practice.html