WEEE-Registrierung ist Europäisches Recht

Die Einführung von Photovoltaik-Modulen ohne WEEE-Registrierung ist illegal! Dies ist die klare Aussage auch der DUH in einem gemeinsamen Termin.

Dabei ist absolut klar wer registriert sein muss – Als Erstinverkehrbringer gilt dabei auch jeder Marktteilnehmer, der (vorsätzlich oder fahrlässig) Geräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller (ggf. Bevollmächtigter) zum Verkauf anbietet (§3 Nr. 9).

Seit 2008 wurde die bestehende WEEE-Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten von der EU-Kommission überprüft, um möglichen Änderungs- bzw. Erweiterungsbedarf zu ermitteln. In diesem Zusammenhang wurde auch das Recycling ausgedienter PV-Module erneut diskutiert, deren Absatz vor allem in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern, stark zugenommen hatte. Über einen längeren Zeitraum wurde der PV-Industrie dabei Gelegenheit gegeben, mit PV Cycle® ein eigenes EU-weites und flächendeckendes Rücknahmesystem für Altmodule einzurichten, um die Anforderungen und Handhabungen der verschiedenen WEEE-Implementierungen in den Ländern obsolet zu machen.

Dies gelang jedoch nicht. Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie kam im Frühjahr 2011 zu dem Schluss, dass es sinnvoller sei, PV-Module als Elektro(nik)geräte in den Anwendungsbereich der neue WEEE2-Richtlinie einzuordnen, als weiter auf eine eigene Lösung der PV-Industrie zu vertrauen (Studie der EU-Kommission zu PV-Modulen, 2011, engl.). Dies wurde so von EU-Parlament und -Rat übernommen und als Teil von WEEE2 im Jahr 2012 beschlossen. In Deutschland wurde diese Regelungen als Teil des neuen ElektroG2 am 25.10.2015 für Hersteller und “Erstinverkehrbringer“ von PV-Modulen verbindlich.

Seit Juli 2016 muss sich jeder “Erstinverkehrbringer“, also Hersteller, Anbieter (Händler und Weiterverkäufer) und Importeure von Solarmodulen bei der stiftung ear (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren und unterliegt der gesetzlichen Rücknahme- und Kennzeichnungspflicht.

Quelle: pvex.de

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Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz: Erzwungene Spitzenlastglättung für Millionen Verbraucher – Solarserver

im Vordergrund ein Elektrofahrzeug, an das ein Ladekabel angeschlossen ist. Im Hintergrund eine Frau, die eine Haustür öffnet.

Foto: TheSupporter / stock.adobe. com

Bis zum 15. Januar lief die Frist für Stellungnahmen zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz. Betroffen vom sperrigen Titel sind künftig alle Nutzer zumindest von Wärmepumpen, Stromspeichern, Nachtstromspeicherheizungen und Ladestellen für Elektrofahrzeuge. Sie sind damit zur Spitzenlastglättung verpflichtet.

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KfW: Bislang wenig Anträge für Top-Förderung für Modellvorhaben – Solarserver

Zu sehen ist ein Haus in der Wärmebildkamera.

Foto: Christian Maurer / stock.adobe.com

Seit Anfang November 2020 ist eine Antragstellung in einem auf wenige Häuser beschränkten Förderprogramm der KfW Bank mit besonders guten Förderkonditionen möglich. Bislang sind jedoch nur wenige Anträge für das Programm „Erprobung innovativer Modellvorhaben für die künftige Gebäudeförderung“ eingegangen. Das Programm lockt bei energetischen Sanierungen mit erneuerbaren Energien mit einem Zuschuss von bis zu 55 Prozent.

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