Von der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2022 können auch Städte und Gemeinden profitieren. Ein Teil der Änderungen gilt bereits seit der Gesetzesnovelle im Juli 2022, ein zweiter Schub von Änderungen tritt jetzt zum 1. Januar 2023 mit dem EEG 2023 in Kraft.

Foto: Gemeinde Weyhe

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