Erinnern Sie sich noch an die Strompreis-Bremse? Sicher – redet davon noch jemand? Die EEG-Umlage steigt weiter, durch einen völlig verkorksten und missbrauchten Umlagemechanismus, mehr und mehr Industrie wird befreit mit der Begründung, sie würde im internationalen Wettbewerb stehen – ABER genau diese Industrie spart durch die Energiewende bereits über 40% und mehr an Energiekosten, weil der Strompreis deutlich gefallen ist. Aber das ist ein anderes Thema 😉 – viel wichtiger die Frage, wohin bewegt sich die EEG Vergütung? Im EEG 2017 §48 Punkt (2) legt ganz klar fest:
- bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt 12,70 Cent pro Kilowattstunde,
- bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt 12,36 Cent pro Kilowattstunde und
- bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt 11,09 Cent pro Kilowattstunde.
Hierbei handelt es sich um die Bemessungsgrundlage. Diese ist unverändert zum Vorjahr. Abzüglich der 0,4 Cent ergibt sich draus die EEG-Vergütung. Mit dem folgenden §49 ist auch definiert, wie hoch abgesenkt oder auch erhöht wird. Mit der zu Grunde liegenden Berechnung und der entsprechenden Änderung des Betrachtungszeitraums ergibt sich hier eine vielversprechende Prognose für die EEG-Vergütung – unabhängig von den Zubauzahlen von November und Dezember, die uns zum Zeitpunkt der redaktionellen Arbeit noch nicht vorlagen, wir aber in den Grafiken auf unserer Website dann nacharbeiten werden.
Basierend auf einem geschätzten Mittelwert der Monate August bis Oktober ergäbe sich ein Zubau-Plus von ca. 12% bis zum Jahresende. Das würde bedeuten, dass November und Dezember deutlich über 100 MW liegen würden – ein deutlich ambitioniertes Ziel, aber aufgrund der Begrenzung auf 750 kW für Anlagen, die nicht in die Ausschreibung müssen, mal eine nicht abwägige Basis. Dies zu Grunde gelegt würde der jährliche Zubau die 1 GW-Grenze in 2016 noch überschreiten. Mit der Anpassung im EEG 2017 (§49 Punkt (1) und (4)) des Betrachtungszeitraumes spielt dieser aber weniger eine Rolle, sondern man betrachtete nur noch 6 Monate und rechnet die auf 1 Jahr hoch. Beginnend für die Berechnung sind also Juli bis einschließlich Dezember ausschlaggebend.
Die Punkte (1) bis (3) aus §49 ergeben somit eine Verfehlung des Zubauzieles von 2500 MW lt. (3) Unterpunkt 4. um mehr als 1200 MW, somit sollte sich eine Erhöhung der o.g. EEG-Vergütungen um einmalig 3% ergeben. Das hieße für Anlagen kleiner 10 KW ca. 13,08 cent/kWh – so hoch wie im September 2014 zuletzt. Mal sehen was also kommen wird.