Die Novelle des EEG wird zum größten Teil erst am 1. Januar 2023 in Kraft treten, um der EU-Kommission ausreichend Zeit zur beihilferechtlichen Prüfung zu geben. Einige Passa­gen, unter anderem die neuen PV-Vergü­tungs­­sät­ze sollen allerdings rückwirkend gelten.

Foto: Guido Bröer

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