Das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024), das als Entwurf vorliegt, soll einen 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energie an der Wärmeversorgung vorschreiben. Dies gilt bei Neubauten und bei der Neuinstallation einer Heizung in einem Altbau. Möglich ist dies auch, wenn größere Solaranlagen, insbesondere Solarthermie, zum Einsatz kommen. Bei entsprechender Auslegung sind sie in Bestandsgebäuden mit einem beliebigen anderen Energieträger kombinierbar.
Foto: Ludwig Stein Baulogistik / Sonnenhaus-Institut
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