Eine landwirtschaftliche Fläche, die mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage bestückt ist, kann nach heutiger Rechtslage bei der Hofübergabe an Erben unter bestimmten Umständen zu einer hohen Erbschaftssteuer führen. Dies hat sich nach Darstellung von PV-Projektierern zu einem Ausbau-Hemmnis entwickelt. Sie haben einen neuen Vorstoß unternommen, das Steuerrecht in diesem Punkt möglichst schon in bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren ändern. Bundesfinanz- und Landwirtschaftsministerium zeigen allerdings wenig Neigung auf die Forderungen einzugehen.

Foto: Guido Bröer

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