Die Bundesregierung ist zu sofortigen Maßnahmen im Landnutzungssektor verpflichtet, denn ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist rechtskräftig. Gegen ein zweites Urteil für mehr Klimaschutz in den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Verkehr hat das BMWK Revision eingelegt.
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