Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) weist darauf hin, dass ab 2025 die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung für sämtliche Gebäudearten gilt. Eine Grafik zeigt ein Haus mit Solaranlage und ein Männchen mit einem Plakat „steuerfrei“ als Symbol für die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen.

Grafik: VLH

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