Die schwarz-rote Regierungskoalition hat ein Beschleunigungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Damit will sie erste Teile der RED-III-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen. Trotzdem wird die Situation Windenergieanlagenplaner:innen nicht einfacher als unter der im Juni ausgelaufenen europäischen Notfallverordnung. Und für die anderen erneuerbaren Energien gibt es noch keine konkreten Vorschläge der Regierung, wie es hier zu einer Ausweisung von Beschleunigungsgebieten kommen soll. 
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