Nach der jetzt vorliegenden Urteilsbegrün­dung stellt ein Spruch des Bundesgerichts­hofs viele Mieterstromprojekte und künftige Gemeinschaftliche Gebäudeversorgungen (GGV) infrage, sofern nicht der Gesetzgeber kurzfristig Klarheit schafft. Im Bild eine Photovoltaik-Mieterstrom-Anlage von Ampeers Energy, 1Komma5° wird Installationspartner.

Foto: Ampeers Energy

Quelle: Weiterlesen