Der Bundestag hat gestern das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) beschlossen. Es regelt den für Länder und Kommunen vorgesehenen Anteil von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Kommunen sollen damit künftig ausdrücklich auch „Energie- und Wärmeinfrastrukturen“ fördern können. Näheres müssen allerdings erst noch Gesetze und Förderprogramme in den 16 Bundesländern bestimmen. Das wird nicht ohne Tücken sein. Fernwärmerohre vor Dorfkulisse in Breitenholz - Symbolbild für Infrastrukturinvestitionen von Kommunen nach dem LuKIFG

Foto: Guido Bröer

Quelle: Weiterlesen