Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes schreibt der Gesetzgeber einen verbindlichen Pfad zur Klimaneutralität bis zum 2045 fest. Das Klimaziel für 2030 wird von 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht.

Foto: BMU/init AG

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