Das Bundesumweltministerium hat eine neue Kommunalrichtlinie vorgelegt, die ab 1. Januar 2022 gilt. Dieses Förderprogramm richtet sich in erster Linie an Städte und Gemeinden. Es ist aber auch für Vereine und Firmen von Interesse. So erhalten Contracting-Unternehmen einen leichteren Zugriff auf Fördergelder.
Foto: Fraunhofer ISE
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