Die Änderung von § 6 des EEG 2021 bietet die Möglichkeit, eine Standortgemeinde einer Photovoltaik-Freiflächenanlage an jeder eingespeisten Kilowattstunde mit bis zu 0,2 ct/kWh freiwillig zu beteiligen. Trianal nutzt diese Option bei der PV-Anlage Altenhof in Bettingen.
Foto: Trianel / Dirk Moll
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