Gemäß EEG 2023 müssen sich Agri-PV-Anlagen in allen späteren Ausschreibungen mit Standard-Freiflächenanlagen um Förderzuschläge bewerben. Dabei gelten aber einige Sonderbedingungen für sie. Zudem können Landwirt:innen dann erstmals auch europaweit geregelte Agrarsubventionen – GAP-Direktzahlungen – für Flächen mit Agri-PV-Anlagen erhalten.
Foto: Fraunhofer ISE
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