Gemäß EEG 2023 müssen sich Agri-PV-Anlagen in allen späteren Ausschreibungen mit Standard-Freiflä­chen­­anla­gen um Förderzuschläge bewerben. Dabei gelten aber einige Sonderbedingungen für sie. Zudem kön­nen Landwirt:innen dann erstmals auch europa­weit geregelte Agrarsubventionen – GAP-Direkt­zah­­lun­gen – für Flächen mit Agri-PV-Anlagen erhalten.

Foto: Fraunhofer ISE

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