SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt: Die neue Bundesregierung will u.a. mit der Vollendung des Kohleausstiegs die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen lassen.
Der Kohleausstieg soll laut Koalitionsvertrag „idealerweise“ bis 2030 gelingen. Projektierer:innen müssen sich somit auf eine Beendigung der Förderung der Erneuerbaren Energien bis 2030 einstellen.
Im Übrigen enthält der am 24.11.2021 vorgestellte Koalitionsvertrag, den Ausbau der Erneuerbaren Energien betreffend große Ziele, aber wenig konkrete Maßnahmen.
Was steht im Koalitionsvertrag? Viele Ziele, keine Maßnahmen!
So wird erfreulicherweise im Jahr 2030 ein Bruttostrombedarf von 680-750 TWh angenommen, der zu 80 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Um dies zu erreichen, wollen die Ampel-Parteien insb. den Ausbau von Wind- und Solarenergie stärken.
So sollen geeignete Dachflächen für Solarenergie bei gewerblichen Neubauten verpflichtend, bei privaten Neubauten im Regelfall genutzt werden. Auch innovative Solarenergie wie Agri- und Floating-PV soll gestärkt werden, um das Ziel von insgesamt 200 GW Photovoltaik bis 2030 zu erreichen.
Für die Windenergie sollen zwei Prozent der Landesfläche ausgewiesen werden. Repowering-Vorhaben sollen ohne großen Genehmigungsaufwand möglich sein und der Konflikt zwischen Windenergieausbau und Artenschutz soll durch „innovative technische Vermeidungsmaßnahmen“ entschärft werden. Die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren sollen kurzfristig reduziert werden. Bei der Ausweisung von Tiefflugkorridoren soll der Windenergieausbau verstärkt berücksichtigt werden.
Die neue Bundesregierung will zudem dafür sorgen, dass Kommunen von Windenergieanlagen und größeren Freiflächen-Solaranlagen finanziell angemessen profitieren, dies soll auch bei Bestandsanlagen möglich sein.
Die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis soll beendet und ab 2023 in den Haushalt übernommen werden.
Wie geht es weiter?
„Es geht uns um eine Politik der großen Wirkung“, so stellte Olaf Scholz den Koalitionsvertrag vor. Die Frage, die bleibt, ist jedoch, mit welchen Maßnahmen diese große Wirkung im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien erreicht werden soll:
Eine seit langer Zeit geforderte ressortübergreifende Klimapolitik soll zwar umgesetzt werden, es wird aber nicht dargelegt, wie diese über die Berücksichtigung der Beschlüsse des BVerfG hinaus, erreicht werden soll. Auch das 2%-Ziel an Flächenausweisung für Windenergie ist begrüßenswert. Allerdings fehlt auch hier (noch) der Bezug zum Fachrecht oder eine konkrete Umsetzungspflicht.
Und auch die beabsichtigten Neuregelungen zu Drehfunkfeuern und Tiefflugkorridoren hören sich zwar gut an, letztendlich dürfte aber lediglich eine Anpassung der Gesetze an die bereits gerichtlich gefestigte neuere Rechtsprechung erfolgen.
Zu bezweifeln dürfte ebenso sein, ob die Kopplung der Beendigung der Förderung der Erneuerbaren Energien an den beabsichtigten Kohleausstieg 2030 zielführend ist.
Altverfahren rasch lösen!
Leider keinerlei Erwähnung finden die unzähligen Windenergie-Altverfahren, die bei Gerichten und Behörden – teilweise schon Jahrelang – anhängig sind. Man muss sich fragen, ob dies den Koalitionären überhaupt so bewusst ist. Mit den in diesen Verfahren geplanten WEA jedoch lässt sich innerhalb kürzester Zeit ein gewaltiger Sprung nach vorne machen, denn diese Verfahren sind am weitesten fortgeschritten; die dort „schlummernde“ Leistung liegt im Bereich von mehreren tausend Megawatt, die „aus dem Ärmel geschüttelt“ werden könnten. Für diese Verfahren wäre es außerdem unbedingt wünschenswert, wenn der Typenwechsel auf einen neueren WEA-Typ ermöglicht würde.
So macht der Koalitionsvertrag vollmundige Ankündigungen. Nun müssen die Koalitionäre aber auch liefern – und zwar schnell. Denn die Branche steht schon in den Startlöchern.