Das Bundeswirtschaftsministerium hat in dieser Woche seinen Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 vorgelegt, das der Bundestag 2023 – möglicherweise mit Änderungen – beschließen wird. Ab dem 1. Januar 2024 gilt dann wohl die Pflicht, bei neuen Heizungsanlagen einen Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent zu erreichen. Aber der Gesetzgeber sieht nun einige Ausnahmen vor. Außerdem gibt es viele Möglichkeiten, das Gesetz kostensparend zu erfüllen. Für Mieter:innen birgt der jetzige Gesetzentwurf aber auch eine Kostenfalle.

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