Für Strom aus Photovoltaik und Wind gilt ab 2024 ein Anrechnungsfaktor, der im Vergleich zum normalen THG-Quotenerlös aus Netzstrom rund 2,5 Mal höher ist. Für die Anrechnung ist aber ein RLM-Zähler erforderlich.
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Für Strom aus Photovoltaik und Wind gilt ab 2024 ein Anrechnungsfaktor, der im Vergleich zum normalen THG-Quotenerlös aus Netzstrom rund 2,5 Mal höher ist. Für die Anrechnung ist aber ein RLM-Zähler erforderlich.
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