Nicole Weinhold

“Unsere Erwartung hat sich bestätigt“, merkt Nicolai Herrmann an. Der Partner und Prokurist bei der energiewirtschaftlichen Unternehmensberatung Enervis Energy Advisors GmbH in Berlin erklärt, wenn die Stromnachfrage bei starker Wind- und Solarstromproduktion sinke, dann gehe der Börsenstrompreis in den Keller. Dies reduziert natürlich auch den Marktwert erneuerbarer Energien.

Corona-bedingter Nachfragerückgang

„Der Marktwert von Wind- und PV-Strom lag in den ersten Monaten 2020 um gut 40 Prozent tiefer als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.“ Dies sei dem Corona-bedingten Nachfragerückgang sowie windstarken Wochen geschuldet. So seien die Marktwerte für Wind und PV im April 2020 auf einen historischen Tiefstand von nur noch etwa einem Cent pro Kilowattstunde gefallen. „Entsprechend kam es in diesem Jahr auch bereits deutlich häufiger zu negativen Strompreisen an der Börse, wodurch den Betreibern größerer Anlagen aufgrund von §51 EEG auch ganz konkret Erlöse verloren gehen.“

Corona-Effekt am Terminmarkt

Der Terminmarkt verrät, in welchem Bereich sich der Strompreis in den nächsten Monaten bewegt. Der Corona-Effekt habe dort Mitte März eine starke Korrektur nach unten bewirkt, sagt Nicolai Herrmann. Die mit über 50 Euro pro Megawattstunde höchsten Terminmarktnotierungen lägen nun rund zwölf Monate zurück. „Seitdem gab es bis Ende des Jahres 2019 eine Abwärtsbewegung auf rund 40 Euro. Mitte März folgte der Corona-bedingte Rückgang auf 35 Euro. „Inzwischen hat sich der Wert für das Kalenderjahr 2021 auf bis zu 40 Euro erholt“, so Herrmann. Das seien aber immer noch bis zu zehn Euro niedrigere Werte als im vergangenen Jahr – nicht nur wegen Corona, sondern auch aufgrund eines historisch niedrigen Gaspreises. Covid-19 hat unmittelbare Auswirkungen auf den Energiemarkt: Die Einspeisung von Wind und PV ergänzt sich über den Tag. Gas rutscht wegen der niedrigen Preise in der Merit-Order nach vorn. Steinkohle ist aus dem Markt gedrängt. Einzelne Braunkohle-Blöcke sind noch am Netz, weil sie auch für die Wärmeversorgung gebraucht werden. Die fossile Restlast ist deutlich geschrumpft.

Erholung der Wirtschaft

„Grundsätzlich gehen wir aber davon aus, dass sich die Preise auf dem Terminmarkt von dem Corona-Effekt tendenziell erholen. Immer vorausgesetzt, die Pandemie wird eingedämmt.“ Eine schrittweise Öffnung nach dem Lockdown werde zur Erholung der Wirtschaft führen. Dadurch werden Stromverbrauch und -preise wieder steigen.

Für Betreiber von Anlagen, die aus der EEG-Vergütung fallen, ist der niedrige Börsenstrompreis eine Katastrophe, denn für den Weiterbetrieb reichen die Einnahmen nicht mehr aus. Das kommende Jahr ist für den Weiterbetrieb wesentlich. Rund viereinhalb Gigawatt Windleistung fallen 2021 aus der EEG-Vergütung. Ein paar Monate bleiben Bestandsanlagenbetreibern also noch, um zu sehen, ob sich der Börsenstrompreis wieder erholt und sich dadurch der Weiterbetrieb wirtschaftlich darstellen lässt.

Weiterbetrieb und Überbrückungsgeld

Darüber hinaus wird derzeit von verschiedenen Seiten eine Art Überbrückungsgeld gefordert. So hat die niedersächsische Landesregierung für den Weiterbetrieb in einem Antrag die Verbesserung der Rahmenbedingungen für regionale Grünstromvermarktung gefordert. Zusätzlich soll die Bundespolitik demnach eine garantierte Festvergütung oberhalb der aktuellen Börsenstrompreise für diejenigen Bestandswindparks gewährleisten, an deren Standorten kein Austausch der Bestandsanlagen gegen neue leistungsfähigere Windturbinen erlaubt ist. Altanlagenbetreiber könnten sich dann für eine siebenjährige Festvergütung entscheiden und den Strom in dieser Zeit an Übertragungsnetzbetreiber abgeben. Der Fixpreis dieser Einspeisung soll laut Vorschlag 70 Prozent des jeweils aktuellen Höchstpreises aus den Ausschreibungen betragen – was derzeit etwas mehr als vier Cent pro kWh wäre.

Überbrückende Begleitung von Bestandsanlagen

Laut Bundesverband Windenergie (BWE) sollte ein anzulegender Wert auf Basis der Zahlen der Fachagentur Windenergie an Land Maßstab für eine überbrückende Begleitung von Bestandsanlagen sein, der zunächst für zwei bis drei Jahre kompensierend verrechnet wird. Sobald der Strom aus Windenergieanlagen am Markt verkauft werden kann und damit Einnahmen oberhalb des kostendeckenden anzulegenden Wertes erzielt werden, kann auch innerhalb der Übergangszeit ein Wechsel in die ungeförderte sonstige Direktvermarktung und damit auf den freien Markt erfolgen.

Zuschuss oder Ausschreibung?

BWE-Präsident Hermann Albers verweist auf von der Fachagentur Windenergie an Land für nötig erachtete 3,5 bis 5 Cent/kWh. Dabei benötigten kleinere Bestandsanlagen bis ein MW eher den oberen Wert. „Ich neige aus eigener Projektkenntnis dazu, diese Zahlen als Basis zu nehmen. Im unteren Feld wird damit der Weiterbetrieb bis zum ersten größeren Schaden möglich sein.“ Der könne nach drei Monaten kommen oder gar nicht. Wer für die Erzeuger aber vor allem auch die Abnehmer des Windstroms, einen planbaren Weiterbetrieb wolle, brauche deshalb eine geglättete Erlöslinie. „Vor der Covid-19-Krise haben wir als BWE daher gefordert, den Weiterbetrieb durch einen CO2-Bonus von zwei Cent abzusichern. Heute landen wir damit bei drei Cent und stellen fest: Es reicht fast nie.“ Der Mechanismus der Börse müsse zudem neu organisiert werden. Bis dahin brauche es kurzfristige Maßnahmen, die vor allem Flexibilität garantieren. Der BWE sieht Wasserstoff in diesem Zusammenhang als Chance an. „Wie wäre es, ein Volumen von 2.000 oder auch 4.000 MW an Bestandsanlagen für fünf oder zehn Jahre zu fördern, um grünen Strom in Elektrolyseure zu bringen“, so Albers.

Vorübergehende Anschlussförderung in Verbindung mit Ausschreibungen

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE), schlägt eine vorübergehende Anschlussförderung in Verbindung mit Ausschreibungen vor. „Bestands-Biogasanlagen können bereits an Ausschreibungen teilnehmen“, erklärt er. „Es würde sich um echte Ausschreibungen handeln, bei denen die Kosten für Bestandsanlagen in die Gebote einfließen würden.“ Der Vorschlag aus Niedersachsen sei dagegen „einigermaßen gewürfelt, da er einen fixen Bezugspunkt zu den Ausschreibungen bei den Neuanlagen hat, die sehr wenig mit den Kosten bei Bestandsanlagen zu tun haben.“ Und die Zuschläge bei den Neuanlagen wiederum orientierten sich meist am Höchstpreis. Vorschläge für eine Finanzierung des Bestands liegen also auf dem Tisch. Im vom Kabinett beschlossenen Referentenentwurf des EEG hat das BMWi den Ball nicht aufgenommen. Wird der Bundestag hier noch etwas drehen?

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