Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des KlimaG BW vorgelegt. Neu ist, dass künftig alle Gemeinden unabhängig von ihrer Einwohnerzahl eine Wärmeplanung vorlegen müssen. Damit setzt das Land Vorgaben des WPG um. Menschen beugen sich über einen Tisch, Baden-Württemberg will die Wärmeplanung an die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes anpassen.

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