Heizkessel müssen laut Gebäudeenergiegesetz nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Wenn Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer diese Frist bislang überschritten, blieben ihnen beim Einbau einer neuen Heizung Bundesfördermittel verwehrt. Seit diesem Jahr ist das anders: Zuschüsse sind nun auch für austauschpflichtige Ü-30-Kessel möglich.
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