Für den 27. Mai kündigte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Verhandlungstermin seines Kartellsenats an. Es geht um die Frage, ob der Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes einen Baukostenzuschuss für den Netzanschluss eines Batteriespeichers verlangen darf.
Foto: Joe Miletzki/ Pressestelle BGH
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