Für den 27. Mai kündigte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Verhandlungstermin seines Kartellsenats an. Es geht um die Frage, ob der Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes einen Baukostenzuschuss für den Netzanschluss eines Batteriespeichers verlangen darf. Erbgroßherzogliches Palais mit Brunnen in Karlsruhe, Sitz des BGH

Foto: Joe Miletzki/ Pressestelle BGH

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