Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs hat in der Frage des Baukostenzuschusses für Großbatteriespeicher in einigen Punkten Klarheit geschaffen. Allerdings zuungunsten der Speicherbranche. Rechtsexperten sind jedoch zuversichtlich, dass sich die Zuschüsse bei netzdienlichen Speichern zumindest reduzieren lassen. Ein Großbatteriespeicher, für diesen fällt ein Baukostenzuschuss (BKZ) nach dem Leistungspreismodell der Bundesnetzagentur an.

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