Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat nun entschieden, dass die Bundesnetzagentur nicht verpflichtet ist, dem Betreiber eines örtlichen Elektrizitätsverteilernetzes die Erhebung eines Baukostenzuschusses nach dem Leistungspreismodell für den Netzanschluss eines Batteriespeichers zu untersagen. Bild des Erbgroßherzoglichen Palais mit Brunnen in Karlsruhe.

Foto: Joe Miletzki

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