Gestern hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ausschreibungsbedingungen für die Anschlussförderung von bestehenden Biogasanlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2025 veröffentlicht. Obwohl die EU-Kommission endlich offiziell an der Genehmigung für das Biomassepaket arbeitet, scheint damit klar, dass dessen Neuregelungen, die Hunderte Biogasanlagen vor dem Aus retten und regenerative Flexibilität für das Stromsystem bringen sollten, vorerst nicht zur Anwendung kommen. Die Biogasbranche fordert nun Überbrückungshilfen für die akut betroffenen Anlagen vom Bund. Biogasanlage in grüner Landschaft mit Windkraftanlagen im Hintergrund

Foto: Guido Bröer

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