Die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) soll nicht mehr für Großbatteriespeicher gelten. Laut Branchenverband BEE muss aber erst ein neues Verfahren für den Netzanschluss von her, bevor sie aus der KraftNAV fallen können. Strommast, Deutschlandflagge und Paragrafenzeichen als Symbol für die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), die bisher auch Großbatteriespeicher umfasst.

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