Am 4. Dezember hat der Bundestag ein weiteres Gesetz zur Umsetzung von EU-Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) beschlossen, das „Gesetz zur Umset­zung der EU-Erneuerbaren-Richt­li­nie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze“. Es führt vor allem Sonderregeln für Beschleunigungs- beziehungsweise Infrastrukturgebiete ein. Sonnenuntergang hinter einem Umspannwerk. Im Vordergrund Hochspannungsmasten.

Foto: Guido Bröer

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