In einer Regelung zum Redispatch 2.0 hat die Bundesnetzagentur festgelegt, welche Daten die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 100 kW Leistung an den jeweiligen Netzbetreiber übermitteln müssen. 
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Bundesnetzagentur legt Regelung zum Redispatch 2.0 vor – Solarserver
