In einer Regelung zum Redispatch 2.0 hat die Bundesnetzagentur festgelegt, welche Daten die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 100 kW Leistung an den jeweiligen Netzbetreiber übermitteln müssen. Zu sehen ist ein Strommast als symbolische Darstellung für die Regelungen zum Redispatch 2.0.

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