Bundesregierung zeigt in EEG 21 leichte Sympathien für Energiewende – Erneuerbare Energien


Tilman Weber

„Der jetzige Entwurf hat sicherlich einige kleinteilige Hürden beseitigt, enthält aber zu viele Hindernisse und Leerstellen“, betonte die Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter, am Mittwoch nach der Veröffentlichung des beschlossenen Entwurfs. So seien „umfassende Nachbesserungen am Entwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren“ notwendig. Generell lobte die Chefin des Dachverbandes der Erneuerbaren-Branchenverbände, dass das der Entwurf für das EEG 21 nun mit einem Strommengenpfad den jährlichen Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch beziffert und auch die Ausbaupfade der Erneuerbaren etwas nach oben korrigiert habe. Doch im Grundsatz habe sich „an den Annahmen zur Entwicklung des Stromverbrauchs nichts geändert“ und die Änderungen in den Ausbaupfaden seien ohnehin marginal.

Tatsächlich sieht der EEG-Entwurf beispielsweise für die Windkraft an Land eine Jahr für Jahr höhere Ausschreibungsmenge vor und geht für 2021 auch zunächst von einem höheren Nachholvolumen von 4.500 Megawatt (MW) aus, ehe sich ab 2022 das jährliche Ausschreibungsvolumen von den heutigen 2.900 MW langsam erhöht. Um zunächst jährlich 100 MW nimmt somit der Ausschreibungsrahmen bis 2025 auf dann 3.200 MW zu. Danach folgen jährliche Sprünge von plus 800 bis 1.000 MW pro Jahr, um 2028 auf 5.800 in Windparks an Land neu zu installierender Leistung zu kommen. Allerdings sieht der Ausbaupfad für die erwartete Zunahme der installierten Gesamtkapazität nur eine Erhöhung der Windkraft um 1,5 bis 2 Gigawatt pro Jahr bis 2030 vor. Das Ziel bis dahin sind 71 GW Windkraft an Land, 100 GW Photovoltaik und 8,4 GW durch Biomasseanlagen.

Peter lobte, dass der Kabinettsentwurf auch die Verschärfung der im vorangegangenen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums schon angezeigten Beteiligung der Anlagen-Betreiber an den Kosten negativer Strompreisphasen schon von der ersten Stunde an leicht zurücknimmt. Auch sei es ein Signal, dass die Regierung im EEG-Entwurf eine Übergangslösung für Windenergieanlagen ankündige, die nach 20 Jahren gesicherter Vergütung mit EEG-Einspeisetarif die Energie künftig nur noch am freien Strommarkt vermarkten dürfen. Der Entwurf sieht eine noch auszuarbeitende Übergangsregelung für die Zeit bis 2021 vor. Diese soll über die aktuelle Phase mit abgestürzten Stromhandelspreisen infolge der Coronapandemie und der einhergehenden Wirtschaftskrise hinweghelfen.

Auch durch eine nun vorgesehene Begrenzung der künftig erstmals zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichteten Projektierungen von Photovoltaik-Dachanlagen signalisiere die Regierung, dass sie die Forderungen der Branche zumindest wahrnehme. Diese sorgt sich, dass insbesondere auch Industriedachanlagen zur Selbstversorgung an Attraktivität verliere, wenn Ausschreibungen für Dachanlagen zur Pflicht werden und die Lieferung des gesamten Stroms an den Stromhandel vorsehe statt weiter Eigenversorgung zuzulassen. Doch die Begrenzung auf Leistungsgrößen von 500 MW (Megawatt) statt der anfangs vorgesehenen 100 MW lasse immer noch 30 Prozent des bisherigen Solardachmarktes von der Neuregelung betroffen sein – und gefährde diesen Marktanteil.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) lobt vor allem die vorgesehene „Verpflichtung zwischen Bund und Ländern ein Koordinierungsgremium für die Flächenbereitstellung einzusetzen“ als „ebenfalls ein wichtiger Schritt“. Nun brauche es aber „schnelle verbindliche Entscheidungen, auch um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers.

Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg lobte eine vorgesehene Quote von zunächst 15 und dann auf 20 Prozent steigende Quote für süddeutsche Windparks an Land bei den Ausschreibungen. Diese Anteile an der jeweils ausgeschriebenen Leistung sollen in den Tendern jeweils zuerst zum Zuge kommen. Erst für die weiteren Zuschläge sollen dann die Bieter mit bundesweit verteilten Windparkprojekten in den Bieterwettbewerb mit eintreten. Doch die Einführung der Ausschreibungen für Dach-Photovoltaik führe die in Baden-Württemberg neue Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf Neubauten ad absurdum.

EEHD – Erneuerbare Energien
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