Der Bundestag hat heute am späten Abend eine weitere Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Darin geht es auch um das Energy Sharing. Dies bekommt mit einem eigenen Paragrafen 42c EnWG eine gesetzliche Grundlage. Das Energy Sharing ermöglicht, den Strom aus Photovoltaik-, Wind- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam mit anderen zu nutzen oder ihnen den Strom zu verkaufen. Menschengruppe am Fuß einer Windenergieanlage - Symbolbild für Bürgerenergie und Energy Sharing

Foto: Jörg Farys, Bündnis Bürgerenergie e.V.

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