Neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer: Das sind die Eckpunkte der vom Bundesumweltministerium veröffentlichten novellierten Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
Foto: PhotographyByMK / AdobeStock.com
Quelle: Read More