Das Bundesverfassungsgericht hat spät am Mittwochabend, dem 5. Juli, entschieden, dass der Bundestag den für Freitag geplanten Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) – bekannt als Heizungsgesetz – verschieben muss. Es folgt dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann. Über das Gesetz kann der Bundestag nun erst nach einer etwas längeren Beratungszeit entscheiden.
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