Carport und EEG-Vergütung?

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Dazu hat die Clearing-Stelle eine Ausführung veröffentlicht – JA – es ist möglich!

Teilweise ist unklar, ob Solarstrom, der auf Carports erzeugt und in das Netz eingespeist wird, mit dem Vergütungssatz für Gebäudeanlagen (§ 33 EEG 2009) oder nur mit dem Vergütungssatz für Freiflächenanlagen (§ 32 Abs. 1 EEG 2009) zu vergüten ist. Laut Clearingstelle EEG Votum 2013/80  kommt es dabei darauf an, ob der Schutz von PKW oder die Solarstromerzeugung die vorrangige Zweckbestimmung eines Carports ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Investition in die Solarstromanlage höher ist, als die in das Carport selbst oder, wann die Solaranlage auf dem Carport errichtet wurde. Entscheidend ist lediglich, dass die Zweckbestimmung nicht objektiv entfällt, wenn die Solaranlage entfiele und somit kein bloßes „Alibi-“ oder „Sinnlos“-Gebäude vorliegt.

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/files/Votum_2013_80.pdf

EEHD – Erneuerbare Energien