Wer die erhöhte Volleinspeisevergütung für seine Solaranlage im kommenden Jahr in Anspruch nehmen will, sollte bis zum 30. November seinen Netzbetreiber schriftlich informieren. Im Bild Hände mit Geldscheinen vor Photovoltaik-Anlage als Symbol für die erhöhte Volleinspeisevergütung nach EEG 2023.

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