Clearingstelle zum 52-GW-Deckel

Die Clearingstelle hat eine Ausführliche Stellungnahme formuliert, welche Anlagen noch angemeldet werden können und welches Datum verbindlich zählt. Lesen Sie dazu den Beitrag.

Hier ein Auszug:

Entscheidend für den Förderstopp aufgrund des Überschreitens des 52-GW-Deckels ist das Datum der Inbetriebnahme und nicht das des Netzanschlusses. In dem beschriebenen Fall kommt es folglich darauf an, ob die Inbetriebnahme vor dem Überschreiten des 52-GW-Deckels oder innerhalb des Folgemonat erfolgte. Ist dies der Fall, so bestimmt sich die Förderung nach dem für den Monat der Inbetriebnahme geltenden anzulegenden Wert (vgl. häufige Rechtsfrage zu Vergütungssätzen).

Die Anforderungen an die Inbetriebnahme haben wir in den häufigen Rechtsfragen Nr. 79 und Nr. 148 erläutert.

Quelle: Clearingstelle

EEHD – Erneuerbare Energien