Die Elektromobilität kann kommen! Anspruch von Mietern und Wohnungseigentümern auf E-Auto-Ladestellen in Wohnhäusern – Newsletter MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Archive Feed



Die Elektromobilität kann kommen! Anspruch von Mietern und Wohnungseigentümern auf E-Auto-Ladestellen in Wohnhäusern

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Ladesäulen & WEG

Anspruch von Mietern und Wohnungseigentümern auf E-Auto-Ladestellen in Wohnhäusern

Am 23.03.2020 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der auf eine weitgehende Reformierung des WEG abzielt, umso die E-Mobilität in Deutschland zu fördern und ihre Verbreitung zu erleichtern. Die Justizministerin Christine Lambrecht bezeichnete dies selbst als einem wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität, durch die Erleichterung der Durchführung von baulichen Maßnahmen. Auf diesem Wege möchte man zudem dem Ziel der Bundesregierung, bis 2022 1 Million Elektroautos auf die deutschen Straßen zu bringen, näherkommen.

Bisher gab es keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob es einen Anspruch auf die Errichtung von Ladesäulen gibt, da dahingehend eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Rechtsprechung vorlag:

Wohnungseigentümer hatten keinen Anspruch auf die Installation bzw. auf die Zustimmung der anderen Miteigentümer, ein solcher ergab sich insbesondere nicht aus § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG…

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite

 NEU  2. Auflage 

Maslaton (Hrsg.) Windenergieanlagen – Rechtshandbuch


Das erfolgreiche Handbuch beantwortet alle Rechtsfragen rund um Errichtung, Planung und Betrieb von Windenergieanlagen. Behandelt sind: Bau-, Immissions-, und Naturschutzrecht, Verwaltungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Grundstückssicherung, Wartung und Versicherung, Förderung nach EEG, Kleinwindanlagen, Steuerrecht.

Mit Stand März 2017 bietet die 2. Auflage zahlreiche aktuelle Schwerpunkte:
■ eingearbeitet ist das zum 01.01.2017 in Kraft getretene EEG 2017; ein neuer Abschnitt behandelt dabei das Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land
■ das Kapitel »Luftverkehrsrecht im Genehmigungsverfahren« wurde komplett überarbeitet, wesentlich erweitert
und um das Thema »Polygone der Bundeswehr und Wirbelschleppen« ergänzt
■ die Ausführungen zum Wetterradar sind wesentlich vertieft
■ bei den privatrechtlichen Grundlagen sind das neue Bauvertragsrecht und die Neuregelungen zur Insolvenzanfechtung berücksichtigt

Zudem bietet das Werk jetzt ein eigenes Kapitel zu Windenergieprojekten aus Sicht einer Bank.

anstehende Veranstaltungen

28.04.2020 09:00 Uhr

„GUTcert EEG Exzellenznetzwerk 2020 – Erneuerbare Energie aus Biomasse“

GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH

GUTcert Akademie, Eichenstraße 3b, 12435 Berlin

 

29.04.2020 10:00 Uhr

„Kooperation mit Kommunen bei der Windparkplanung“

Bundesverband WindEnergie e.V.

Leonardo Royal Hotel Berlin, Otto-Braun-Strasse 90, 10249 Berlin

 

12.05.2020 10:00 Uhr

„ThEGA – Recht und Kommune 2020“

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

ThEGA, Mainzerhofstraße 10, 99084 Erfurt

 

14.05.2020 09:00 Uhr

„Genehmigung von Windenergievorhaben“

Bundesverband WindEnergie e.V.

IntercityHotel Berlin Hauptbahnhof, Katharina-Paulus-Str. 5, 10557 Berlin

 

15.05.2020 10:00 Uhr

„VEE Jahrestagung 2020“

VEE Sachsen e.V.

Lingnerschloss, Bautzner Str. 132, 01099 Dresden

 

weitere Veranstaltungen

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Die Anschriften finden Sie unter www.brak.de in der Rubrik „regionale Kammern”.

Verantwortlicher i.S.d. TMG:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton

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