Wir wir Ihnen bereits am 5.02. in unserem Artikel mitgeteilt haben, hat sich auch die Bundesnetzagentur einfach nur “verrechnet”. Neben den Mitteilung an Sie, hat der Fehler auch natürlich das Ministerium erreicht und diesen wieder korrigiert.

Die Absenkung verbleibt also, wie korrekt im Gesetz ablesbar, bei 1% für die Monate Februar, März und April. Ende Februar lässt sich dann mit Sicherheit ziemlich genau prognostizieren, wie die Vergütung im Mai dann weiter gehen wird.