Perspektivisch fordert der Bundestag in einer Entschließung neue Strukturen für gemeinschaftliche Strom-Eigenerzeugung und Nutzung. Das betrifft vor allem den heute sogenannten Mieterstrom aus Photovoltaik. Im Zuge des Osterpakets hat der Gesetzgeber aber jetzt nur minimale Veränderungen an den aktuellen Mieterstrom-Regeln des EEG vorgenommen. Entfallen soll zunächst insbesondere die bisherige Größenbeschränkung von 100 kW für einzelne Mieterstromanlagen.
Foto: Isarwatt eG
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