BMWi-Entwurf: EEG-Förderung nur noch für Photovoltaik-Anlagen mit hocheffizienten Modulen (!?)

Bereits bis zur Sommerpause will die Bundesregierung die Neuregelung beschließen, die dann auch direkt in Kraft treten soll. Demnach soll die Solarförderung künftig nur noch gezahlt werden, wenn Solarmodule mit einer Leistung von mindestens 350 Watt in den Photovoltaik-Anlagen verbaut sind. Berlin reagiert mit der Verordnung auf ein Verlangen der EU-Kommission, die von den Mitgliedsstaaten mehr Nachhaltigkeit bei der Förderung erneuerbarer Energien fordert.

Die Änderungen bei der Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen aus dem Ende vergangenen Jahres beschlossenen Energiesammelgesetzes sind noch nicht ganz abgeschlossen, da steht offenbar schon die nächste Runde an. Am Wochenende ist ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums bekannt geworden, wonach es kurzfristig neue Änderungen geben dürfte. Künftig soll die Solarförderung nur noch gezahlt werden, wenn in den Photovoltaik-Anlagen Solarmodule verbaut sind, die eine Leistung von 350 Watt und mehr aufweisen, wie aus dem Entwurf, der pv magazine vorliegt, hervorgeht. Die Regelung soll demnach alle neuen Photovoltaik-Anlagen betreffen, egal ob sie über Einspeisevergütung, Direktvermarktung oder Ausschreibungen gefördert werden.

„Wir reagieren damit auf ein Verlangen aus Brüssel“, sagte eine Ministeriumsmitarbeiterin, die anonym bleiben wollte. Die EU-Kommission sei wegen des Chaos um den Brexit bei den Verhandlungen über die neue Ökodesign-Richtlinie in Verzug geraten. Dort sollen unter anderem neue Nachhaltigkeitskriterien für Photovoltaik-Anlagen festgelegt werden. Daher habe die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten aufgefordert, diese Lücke umgehend mit eigenen Richtlinien zu schließen. Das Ministerium plant, den Entwurf bis zur Sommerpause durch das Parlament zu bringen. Möglichst am 1. August solle die Neuregelung bereits in Kraft treten.

Quelle: PV-Magazin … weiterlesen