Neben einem geplanten Klimaschutzgesetz wird nun auch das Windenergiebeschleunigungsgesetz inklusive eines Beteiligungsgesetzes in den niedersächsischen Landtag eingebracht.
Bereits seit Mai wird in Niedersachsen der Gesetzesentwurf diskutiert. Nun ist die Verbändebeteiligung abgeschlossen und das niedersächsische Landeskabinett wird den Entwurf zum „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ (kurz: Windenergiebeschleunigungsgesetz) in den Landtag einbringen. Mit dem Gesetz soll nicht nur das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung in Niedersachsen umgesetzt werden, sondern es regelt auch Fragen der Raumplanung und insbesondere der Bürgerbeteiligung bei Wind- und Photovoltaikprojekten.
Bürgerbeteiligung: Akzeptanzsteigerung durch Sparprodukt und Akzeptanzabgabe
Eine erfolgreiche Energiewende kann nur gemeinsam mit den Bürger:innen und Kommunen gelingen, weshalb neben Hessen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nun auch Niedersachsen die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren lassen will. Dem Entwurf zufolge sollen die Anlagenbetreiber von großen Windparks und Freiflächen-Solaranlagen verpflichtet werden, dauerhaft 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms an die betroffenen Gemeinden zu zahlen. Daneben sollen auch viele andere Beteiligungsmodelle möglich sein, wie Bürgerenergiegenossenschaften, Energiesparbriefen, Gesellschaftsanteilen, Schwarmfinanzierung bis hin zu niedrigeren Strompreisen, Bürgerenergiestiftungen oder anderen innovativen Beteiligungsmöglichkeiten, so der niedersächsische Umwelt- und Energieminister Meyer.
Im Gegensatz zu anderen Beteiligungsgesetzen steht damit eine ganze Vielzahl an Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung. Den Betreibenden soll gerade keine Anlageform vorgeschrieben werden, womit den Besonderheiten einzelner Projekte, Kommunen und deren regionalen Unterschieden Rechnung getragen werden kann. Die durch die Errichtung und den Betrieb der erneuerbaren Energien erzielten Einnahmen können die Wertschöpfung in ländlichen Räumen erheblich erhöhen. Die Mittel sind jedoch zweckgebunden von den Kommunen zum Erhalt und zur Steigerung der Akzeptanz für die erneuerbaren Energien zu verwenden, worunter jedoch neben der Förderung von Naturschutz und der Energiewende auch soziale Zwecke, Kultur und Ehrenamt zählen.
Festlegung regionaler Flächenziele für die Windenergie
Des Weiteren sieht der Entwurf die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes der Bundesregierung vor. Danach wird festgelegt, welche Flächen der Landkreise und Gemeinden für die Windenergie ausgewiesen werden müssen, um das 2,2 Prozent Flächenziel des Bundes bis Ende 2026 zu erreichen. Jedoch sollen in keinem Planungsraum mehr als vier Prozent der Fläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Gegebenenfalls soll 2026 das Ausbauziel bis 2032 auf 2,5 Prozent angehoben werden – sofern notwendig. Eine sogenannte Superprivilegierung, also ein absoluter Vorrang von Windenergieanlagen und damit der ungesteuerte Zubau der Windenergie, soll dagegen hierdurch nicht entstehen.
Ebenfalls vorgesehen sind Änderungen des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG). Dies betrifft insbesondere die Vorschriften zur Aufstellung von Raumordnungsplänen und dem Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung. Durch die Erleichterungen und Beschleunigungen im Verfahren soll es möglich sein, die Flächen auch schrittweise in Teilplänen für die Windenergie auszuweisen.
Fazit: Bürgerbeteiligung und schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren als Schlüsselstelle Mit dem Windenergiebeschleunigungsgesetz kommt nicht nur Niedersachsen dem Ziel der Vorreiter in Sachen Kilmaschutz zu werden, sondern es trägt auch weiter zur Energiewende bei. In der Gesamtschau ist Deutschland jedoch noch weit davon entfernt, in jedem Bundesland die Bürger:innen aktiv mit einzubeziehen. Der niedersächsische Entwurf formuliert mit den Flächenzielen teils ambitionierte Ziele, bei denen es sich noch zeigen wird, ob die geplanten Verfahrenserleichterungen hier einen nennenswerten Beitrag zur Beschleunigung beitragen können.