Das sogenannte „Biogaspaket“ – offizielles Gesetz zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung – ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.

Ziel ist es, die Förderung der flexiblen Stromproduktion aus Biomasse zu verbessern und landwirtschaftliche Anforderungen anzupassen.

Für viele Betreiber in Sachsen ist dieses Paket der entscheidende Rettungsanker, um ihre Biogasanlagen weiter wirtschaftlich betreiben zu können. Doch solange die beihilferechtliche Genehmigung des Biogaspakets durch die EU-Kommission aussteht, bleiben alle Verbesserungsversuche wirkungslos.

Grundsätzlich müssen Förderungen aus öffentlichen Mitteln von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, bevor sie ausgezahlt werden dürfen. Diese Genehmigung liegt bis heute nicht vor – mit dramatischen Folgen für die Förderung von Biogasanlagen.

Ohne genehmigtes Biogaspaket umfasst das Ausschreibungsvolumen für Anschlussförderungen im kommenden Oktober gerade einmal 187 Megawatt. Mit entsprechender Genehmigung wären es 1.000 Megawatt. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Hunderte Anlagen in Deutschland und Dutzende in Sachsen eine Anschlussförderung erhalten – oder endgültig vom Netz gehen müssen.

Für viele Biogasanlagen läuft die EEG-Förderung 20 Jahre nach Inbetriebnahme aus. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um die negative Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen auszugleichen und gleichzeitig den Klimaschutz voranzubringen. Fallen die Förderungen ersatzlos weg, können viele Betreiber ihre Anlagen nicht mehr kostendeckend betreiben. Von den 52 EEG-Anlagen in Sachsen, die noch aus der Zeit vor dem 1. Januar 2006 stammen, haben 31 einen konkreten Bedarf an Anschlussförderung – aber bisher keinen Zuschlag erhalten. Ohne Genehmigung des Pakets droht eben diesen Anlagen die Stilllegung.

Die Folge wäre ein massiver Verlust an gesicherter, flexibler Leistung im Stromnetz. Biogasanlagen können dann nicht mehr als zuverlässiger Ausgleich für wetterabhängige Wind- und Solarenergie dienen. Damit gerät nicht nur die Versorgungssicherheit in Gefahr, sondern auch die Wärmewende in vielen Kommunen, in denen Biogasanlagen Nahwärmenetze versorgen.

Daher fordert der LEE Sachsen die Bundesregierung und die EU-Kommission nachdrücklich auf, die beihilferechtliche Genehmigung umgehend zu erteilen.

Jeder weitere Monat Verzögerung bringt die Branche näher an den Kipppunkt. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, droht Sachsen ein massives Anlagensterben mit irreversiblen Folgen für Klimaschutz, ländliche Wertschöpfung und Versorgungssicherheit.

LEE Sachsen e. V.
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