Zum 1. Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit einer sehr kurzen Frist von wenigen Tagen die Förderrichtlinien für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) in Kraft treten lassen. Damit einher gehen sehr deutliche Änderungen – und Ärgernisse – für Antragsteller:innen, Energieberater:innen und Kommunen.

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