Der Bundestag hat das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) novelliert. Ab 2024 müssen Betreiber von kleinen und mittleren Altholzanlagen aufwändige und teure Zertifizierungen nachweisen, damit auf Holz kein CO2-Preis fällig wird. Das findet der FVH falsch.

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