Das GEG ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Nachdem das Gesetz im Sommer verabschiedet wurde, setzen sich nun nochmal zahlreiche Stimmen zum Stichtag 1. November mit den Bestimmungen und dem Werdegang des GEG auseinander.
Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt fünf Regelungen des GEG, die Verbraucher kennen sollten, die aber teilweise auch schon Teil des bisherigen Regelwerkes waren:
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V.nennt das GEG “ein Gesetzeswerk mit Licht und Schatten”.
Der Vorstand des DEN erklärt: “Das GEG ist ein Lehrbeispiel dafür, dass Politik sich schwertut, konsistente Entscheidungen zu treffen. Die Koalition hat sich, ganz demokratisch, an ihre Koalitionsvereinbarung gehalten und umgesetzt, was vereinbart wurde: keine Verschärfungen im Gebäudebestand, keine wesentlichen Herausforderungen im Neubau. Trotz des im Grunde sehr soliden Vorgehens hat die Politik es jedoch verpasst, die Dynamik der Klimabewegung aufzunehmen und mutige Entscheidungen zu treffen für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand.”
Der DEN findet aber auch anerkennende Worte: “Trotz der Differenzen zwischen Klimaschutzanforderungen und Eigentümerinteressen ist es den zuständigen Resorts (vor allem im BMWi und BMI) gelungen, dieses Gesetz auf den Weg und durch den Bundestag zu bringen – nicht zuletzt, indem sie vor 12 Monaten einen unabgestimmten Ressortentwurf in die Verbändeanhörung gegeben haben. Das war harte Arbeit für alle Beteiligten.” So seien nun endlich seit Jahren überholte Normen nicht mehr Bilanzierungsgrundlage im Ordnungsrecht.
Der Dachverband VdZ – ehemals Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft, jetzt Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik – weist darauf hin, dass der Gesetzgeber die energetischen Anforderungen an Gebäude im GEG nicht erhöht hat. Bei Neubauten gelte der ehemals festgelegte Endenergiebedarf von 45 bis 60 kWh pro m2 Nutzfläche, wobei der Gesetzgeber die Vorgaben für den Wärmeschutz etwas gelockert hat, was die Wettbewerbssituation für erneuerbare Energien tendenziell verbessert. Die Anforderungen sollen 2023 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Scharf kritisieren das Gebäudeenergiegesetz die im Bundestag oppositionellen Grünen. Deren Energiepolitische Sprecherin, Julia Verlinden, sagt: „Die Regierung macht mit dem neuen Gesetz Energieverschwendung in Gebäuden zum Standard. Es ist mir ein Rätsel, wie die Koalition der EU-Kommission erklären will, dass Neubauten in Deutschland weiterhin umgerechnet sechs Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr zum Heizen benötigen dürfen, obwohl die EU-Richtlinie einen Energieverbrauch von ‚beinahe null‘ vorschreibt.”
Auch der Anteil Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung werde sich mit diesem Gesetz nicht angemessen erhöhen, fürchtet Verlinden. Es fehlten klare Regeln für den Einsatz von Erneuerbaren Energien in bestehenden Gebäuden ebenso wie in Wärmenetzen. Mit diesem Gebäudeenergiegesetz habe sich die Regierung von den Klimazielen im Gebäudebereich endgültig verabschiedet, so Verlinden.
31.10.2020 | Quellen: DEN, MdB-Büro Verlinden, VZ Hamburg
© Solarthemen Media GmbH