Seit Inkrafttreten des Solarpakets I am 16.5.2024 könnten PV-Betreiber vor allem in Mehrparteienhäusern einen Rechtsanspruch auf Nutzung einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung geltend machen. Doch bislang lässt er sich kaum einlösen. Zwei PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern in der Großstadt als Beispiel für ein Mieterstromprojekt.

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