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Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie | Social-Distancing im Homeoffice | Energielieferverträge | PV – Gamechanger der EnergiewendeErfahren Sie alles Wissenswerte zur Corona-Krise und mehr!

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Energielieferverträge & AGB

Energielieferverträge in Krisenzeiten – Mindestabnahmemengen und Take-or-Pay-Klauseln können zu erheblichen Mehrkosten führen

In Krisenzeiten sind vielen Unternehmen von Umsatzeinbußen betroffen. Als Reaktion hierauf wird die Produktion heruntergefahren oder gleich vorübergehend ganz ausgesetzt. Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung zur Drosselung der Produktion betriebswirtschaftlich besonders in einem Punkt sinnvoll: Die laufenden Kosten werden gedrückt.

Durch einen geringeren Energieverbrauch können vorhandene Liquiditätsreserven anderweitig genutzt werden. Aber Achtung: Der Teufel steckt im vertraglichen Detail. Insbesondere Energie-Großkunden können auf diesem Wege ihrer Zahlungsverpflichtung nur selten entkommen. Häufig werden nämlich Preisabreden getroffen, die zur Abnahme einer Mindestmenge bzw. zu Entrichtung eines Mindestpreises verpflichten.

Zahlungsverpflichtungen zum Teil auch bei Nichtabnahme

Im Bereich der Energielieferverträge für …

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite


EEG & Corona

Bundesregierung muss behördliche Corona-Maßnahmen gesetzlich unterfüttern

Die BNetzA reagiert schnell auf Verzögerungen für die Projektrealisierung durch Corona. Der Gesetzgeber sollte jetzt Unsicherheiten aus dem Markt nehmen.

Die Bundesnetzagentur hat am 23.03.2020 erste Maßnahmen ergriffen, um Härten infolge pandemiebedingter Projektverzögerungen für bestehende und künftige Auktionsgewinner zu mindern. Die Behörde gab bekannt, dass die Entscheidung über neue Zuschläge zunächst nicht im Internet bekanntgegeben wird. Das ist schlau gemacht: Denn damit laufen Fristen wie Pönalen, Realisierungsfristen und Zahlungen der Zweitsicherheit nicht an. Erst nach einer Beruhigung der Lage soll dies nachgeholt werden.

Zudem will die Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen an Land und Biomassenanlagen eine Verlängerung der Realisierungsfristen auf formlosen Antrag gewähren.

Während die Maßnahmen der Bundesnetzagentur …

 

Lesen Sie den kompletten Beitrag auf erneuerbareenergien.de

Die komplette Rubrik “Auf ein Wort” finden Sie hier


Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie

Social Distancing im Gesellschaftsrecht: Die notgedrungene digitale Revolution von Oben

Vergangene Woche hat der Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossenen. Mit Wirkung zum 28.03.2020 ist es nun in Kraft getreten.

Das Gesetz bündelt eine Vielzahl von Maßnahmen, welche die geltende Rechtslage auf die Corona-Krise anpassen. Neben den bereits viel diskutierten Änderungen im Insolvenzrecht sowie den Stundungen für Mietzahlungen und bei Verbraucherdarlehen, beschäftigt sich das Covid-19-Abmilderungsgesetz auch mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Fokus insbesondere: Digitale Haupt- und Gesellschafterversammlungen.

Erfasst sind darüber hinaus auch Amtszeitverlängerung von Vereinsvorständen und WEG-Verwaltern. Diese sollen zunächst rechtssicher weiterarbeiten können, bis die Beschlussfassung in den jeweiligen Wahlgremien ihrer Gesellschaften …

 

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Social Distancing im Homeoffice – Corona vs. DSGVO

Teil 1: Datenschutz und Telefon-/Videokonferenzen

Teil 2: Rechtsgrundlage oder Einwilligungserfordernis


DSGVO & Eigentümerinformation

UPDATE: Zugang und Eigentümerinformationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens

In unserem Beitrag vom 02.03.2020 berichteten wir bereits über ein streitiges Verfahren, in dem es um den erfolgreichen Kampf der Windenergiebranche um den Zugang zu Eigentümerinformationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens ging.

In diesem Zusammenhang erreichten uns viele Anfragen hinsichtlich eines Urteils vom 06.01.2020 mit ähnlichem Streitgegenstand.

Wir möchten klarstellen, dass es sich hierbei um eine fehlerhafte Information handelt. Das angesprochene Urteil ist vom Verwaltungsgericht Dresden vom 06.11.2019 (AZ 4 K 5232/17) und untermauert im Grundsatz die bisherige Auffassung von unseren Rechtsanwälten in diesen Verfahren …

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite

 NEU 

“Photovoltaik – Gamechanger der Energiewende?”

I. Leipziger Photovoltaik-Forum | Aktuelle Trends und rechtliche Rahmenbedingungen der Photovoltaik


Die Photovoltaik ist als maßgeblicher Energielieferant aus der heutigen Energiewirtschaft – sowohl in Deutschland als auch weltweit – nicht mehr wegzudenken. Dennoch gerät in Deutschland die Energiewende ins Stocken – und mit ihr eine zukunftssichere CO2 -freie Energieversorgung.

Es war deshalb an der Zeit, auch in der Photovoltaik neue Wege zu gehen. Dazu brachte das 1. Leipziger Photovoltaik-Forum Vertreter aus Wirtschaft, Forschung und der Rechtswissenschaft zu einem umfassenden, themenübergreifenden Austausch zusammen.

Der Tagungsband ist bereits frisch aus der Druckerei bei uns im Verlag eingetroffen. Somit können wir Ihnen knapp zwei Monate nach Veranstaltung  alle Vorträge gebündelt und in Textform anbieten. Das Buch ist ca. 60 Seiten stark sein und zu einem Preis von 49,90 Euro [D] unter folgender ISBN: 978-394-1780-1-94 erschienen. Für Teilnehmer des 1. Leipziger Photovoltaik-Forums möchten wir diesen jedoch zum Sonderpreis von 19,90 Euro [D] anbieten.

anstehende Veranstaltungen

28.04.2020 09:00 Uhr

„GUTcert EEG Exzellenznetzwerk 2020 – Erneuerbare Energie aus Biomasse“

GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH

GUTcert Akademie, Eichenstraße 3b, 12435 Berlin

 

29.04.2020 10:00 Uhr

„Kooperation mit Kommunen bei der Windparkplanung“

Bundesverband WindEnergie e.V.

Leonardo Royal Hotel Berlin, Otto-Braun-Strasse 90, 10249 Berlin

 

12.05.2020 10:00 Uhr

„ThEGA – Recht und Kommune 2020“

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

ThEGA, Mainzerhofstraße 10, 99084 Erfurt

 

14.05.2020 09:00 Uhr

„Genehmigung von Windenergievorhaben“

Bundesverband WindEnergie e.V.

IntercityHotel Berlin Hauptbahnhof, Katharina-Paulus-Str. 5, 10557 Berlin

 

15.05.2020 10:00 Uhr

„VEE Jahrestagung 2020“

VEE Sachsen e.V.

Lingnerschloss, Bautzner Str. 132, 01099 Dresden

 

weitere Veranstaltungen

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Geschäftsführer: Prof. Dr. Martin Maslaton

Sitz: Leipzig – Amtsgericht Leipzig HRB 18471
USt-IdNr.: DE 221596737

Zuständige Rechtsanwaltskammern: Sachsen, München, Köln.
Die Anschriften finden Sie unter www.brak.de in der Rubrik „regionale Kammern”.

Verantwortlicher i.S.d. TMG:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton

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