Die Bundesregierung will das Gewerbesteueraufkommen aus Wind- und Solarparks künftig für die Standortkommunen attraktiver machen. Das soll auch für Anlagen gelten, die im Zuge der Sektorenkopplung nicht Strom, sondern auch Wärme- oder Wasserstoff erzeugen. Die geplante Gesetzesformulierung schafft allerdings nach Solarthemen-Recherchen Rechtsunsicherheit für Standortkommunen von Solarthermie-Freiflächenanlagen. Eine größere Fläche mit blauschimmernden Solarthermiekollektoren zur Wärmeerzeugung

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