Bei dem Satz „Deutschlands günstigster Strom, ab 0 Cent/kWh“ handele es sich laut Landgericht Hamburg nicht um unzulässige Werbung mit kostenlosem Strom. Daher hat das Gericht den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen 1Komma5°zurückgewiesen. Im Bild 1Komma5°-CEO Philipp Schröder, das Unternehmen wirbt mit dem Satz „Deutschlands günstigster Strom, ab 0 Cent/kWh“

Foto: 1Komma5° / Christoph Neumann

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