Bei dem Satz „Deutschlands günstigster Strom, ab 0 Cent/kWh“ handele es sich laut Landgericht Hamburg nicht um unzulässige Werbung mit kostenlosem Strom. Daher hat das Gericht den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen 1Komma5°zurückgewiesen.
Foto: 1Komma5° / Christoph Neumann
Quelle: Read More