Fotos: stock.abode.com/Martin Vonka/bankrx, Grafik: Guido Bröer
Zugunsten vor 2009 installierter Photovoltaik-Anlagen verzichtet das EEG2021 auf die nach dem Stichtag 31.1.2021 drohende Sanktion für säumige Anmeldungen beim Marktstammdatenregister (MaStR). Es bleibt aber bei der Vergütungssperre.